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Thurgauer Brandschutz legt mehr Wert auf Personenschutz

Samstag, 4. April 2015

FRAUENFELD. Diese Revision war fällig, sagt Christian Vetsch. Der Leiter Brandschutz und Löschwasserversorgung bei der Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau spricht von den neuen Brandschutzvorschriften. CHRISTOF LAMPART

«Die beim Bau verwendete Technik befindet sich in einem ständigen Wandel, während die Brandschutzvorschriften statisch sind. Da macht es schon Sinn, wenn man diese alle zehn Jahren den neuen Gegebenheiten anpasst», sagt Vetsch vor gut hundert Fachleuten an einer Infoveranstaltung im Eisenwerk. Zur Informationsveranstaltung über die wichtigsten Änderungen der Brandschutzvorschriften lud die IG Passivhaus Schweiz ein.

Eine Tabelle als Hilfsmittel

Es sei mitnichten so, dass in der Schweiz, bzw. im Thurgau ein Notstand in Sachen Brandschutz herrsche. Vielmehr befinde man sich mit einer Quote von 3,5 Toten auf 1 Million Einwohner in Sachen Brandschutz garantiert unter den Top 3 weltweit. Dennoch dürfe man in dieser Hinsicht nicht nachlassen, weshalb auch die neuen Brandschutzvorschriften noch mehr als bis anhin auf den Personen- und weniger auf den Gebäudeschutz abzielten.

Grossen Wert legen die neuen Brandschutzvorschriften auf die Qualitätssicherung. So werden Neubauten sowie bauliche und nutzungsbezogene Änderungen an allen Bauten und Anlagen nun einer vierstufigen Klassifizierung unterzogen. Während die Stufe 4 nur bei einer Handvoll Gebäuden in der Schweiz in Frage komme (beispielsweise beim Prime Tower in Zürich), würden sich die allermeisten Gebäude in den Kategorien 1 und 2 finden. Anhand von einfachen Tabellen lässt sich leicht eruieren, wo man als Bauherr mit seinem Bau klassifiziert wird.

Allerlei Erleichterungen

Einfamilienhaus-Besitzer müssen «praktisch keine Brandschutzauflagen mehr berücksichtigen», erklärte Brandschutzexperte Urs Herzog. Weitere Erleichterungen in Sachen Brandschutz gibt es auch bei den Gebäuden mit Beherbergungen ab 20 Personen, bei Gebäuden mit grossen Belegungen (Sporthallen, Discos, Mehrzweckhallen) oder auch bei gewerblich genutzten Gebäuden mit geringer Höhe. Ganz wesentlich ist, dass die Brandabschnittsgrössen erhöht wurden. Vergrössert wurde auch der Spielraum bei den Fluchtwegen.