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Staatsanwalt fordert Gefängnis für Landwirt

Donnerstag, 28. April 2011

Ein wegen Tierquälerei verurteilter Landwirt aus Hefenhofen ging gegen eine Geldstrafe in Berufung. Nun fordert die Staatsanwaltschaft für ihn eine unbedingte Gefängnisstrafe.

CHRISTOF LAMPART

frauenfeld. Kurz vor Weihnachten 2010 verurteilte das Bezirksgericht Arbon einen Landwirt aus Hefenhofen wegen der jeweils mehrmaligen Zuwiderhandlung gegen das Gewässerschutz- und Tierschutzgesetz und wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 30 Franken; also zu 8100 Franken sowie zu einer Busse von 700 Franken.

Nur 360 Tagessätze möglich

An der Berufungsverhandlung vom Mittwochnachmittag vor dem Obergericht Frauenfeld verlangte der Verteidiger des Landwirtes einen vollumfänglichen Freispruch für seinen Mandanten. Zu einer komplett gegenteiligen Ansicht gelangte der Staatsanwalt. Dieser forderte, da der Landwirt bereits früher in einem anderen Verfahren zu 300 Tagessätzen verurteilt worden war und sich im Falle der Bestätigung des Urteils der Vorinstanz die Strafe nun deutlich auf über 360 Tage belaufen würde, die Umwandlung der 270 Tagessätze in 270 Tage Freiheitsstrafe. Die Begründung: Eine Person könnte maximal zu 360 Tagessätzen verurteilt werden. Reiche das Strafmass darüber hinaus, so sei eine Freiheitsstrafe zwingend auszusprechen. Und die dem Landwirt zur Last gelegten und von der Vorinstanz bereits teilweise sanktionierten Anklagepunkte reichten im Falle einer erneuten Bestätigung durch das Obergericht locker aus, um die besagte 360-Tage-Grenze zu überschreiten, sagte der Staatsanwalt. In diesem Fall sei nicht einmal ein teilweise bedingter Vollzug möglich, so der Staatsanwalt. Allerdings sei der Vollzug für die Dauer der psychiatrischen Behandlung, in der sich der Berufungskläger zurzeit befinde, aufzuschieben. Keinesfalls dürfe diese psychiatrische Behandlung jedoch eine Strafminderung zur Folge haben, so der Staatsanwalt.

Existenz gefährdet

Staatsanwalt und Verteidiger waren sich in einem Punkt einig. Die Strafe sei – würde sie im Sinne des Staatsanwaltes gefällt – sehr hart für den achtfachen Familienvater. Schon jetzt lebe die Familie unter dem Existenzminimum, da durch frühere Verurteilungen der Landwirt schon länger keine Subventionen vom Staat mehr erhalte. Das Urteil wird den Parteien schriftlich eröffnet.