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Mehr Fälle, mehr Stellenprozente

Donnerstag, 12. Juli 2012

Per 1. Januar 2013 tritt das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Dieses stärkt die Stellung der Kinder. Damit einher gehen massive Veränderungen bei der Vormundschaftsbehörde.

CHRISTOF LAMPART

FRAUENFELD. Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht löst das rund 100jährige Vormundschaftsrecht ab und trägt dem gesellschaftlichen Wandel im letzten Jahrhundert Rechnung. Wie Christa Thorner, Frau Vizeammann von Frauenfeld, gestern an einer Medienkonferenz erklärte, wird die bis dato für die Massnahmen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen zuständige Frauenfelder Vormundschaftsbehörde ab 2013 nicht mehr über die zu vollziehenden Massnahmen entscheiden können, sondern selbst nur noch vollziehendes Organ sein.

Nahe bei den Betroffenen

Neu ist ab 2013 die in Bezirken gegliederte kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) jedoch nicht nur für die heutigen Kinder- und Erwachsenenschutz-Angelegenheiten zuständig, sondern auch für finanzielle Angelegenheiten (Fürsorgebehörde). Dennoch werde dem Sozialdienst der Stadt Frauenfeld auch in Zukunft eine grosse Bedeutung zukommen, ist Christa Thorner überzeugt. Denn «der Sozialdienst ist oft nahe bei den Betroffenen und spielt bei der Abklärung des Sachverhalts eine wichtige Rolle». Dies zum Beispiel auch, wenn im Auftrag der KESB ein Sozialbericht oder eine Sozialraum-Analyse verfasst werden müsse. Neu wird bezüglich Kindesschutz sein, dass in bestimmten Fällen ein Kinderanwalt die Interessen des Kindes vertreten wird – beispielsweise wenn es um die Unterbringung des Kindes oder um die Regelung der elterlichen Sorge geht.

Mehr Fälle, mehr Stellenprozente

Die städtischen Sozialen Dienste werden auch nach dem Wechsel von der Amtsvormundschaft zur Berufsbeistandschaft nicht nur mit denselben, sondern teilweise sogar mit erweiterten Aufgaben betraut. «Heute beschäftigen wir Mitarbeiter mit total 530 Stellenprozenten. Im nächsten Jahr werden es mindestens 600 Stellenprozente sein, denn die Fälle werden nicht nur komplexer, sondern auch um 10 bis 15 Prozent zunehmen», so Thorner.

Aktuell sind in Frauenfeld 366 vormundschaftliche Fälle am Laufen. Davon belaufen sich 123 auf normale Beistandsschaften. Massiv zugenommen – nämlich auf gegenwärtig 153 Fälle – haben die Erziehungsbeistandschaften. Allein im letzten Jahr kamen laut der Frau Vizeammann 48 neue, zumeist sehr zeitaufwendige Erziehungsbeistandsschafts-Fälle hinzu. Sich in familiäre Belange einzumischen sei «immer heikel, denn die Familie ist den Menschen heilig. Wenn Eltern vorgeworfen wird, dass sie ihren Erziehungspflichten nicht nachkommen, dann besteht ein grosses Kränkungspotenzial.»