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Haftstrafe wegen Prügelattacke

Montag, 13. Januar 2014

Das Bezirksgericht Frauenfeld hat einen Mann zu 30 Monaten Gefängnis verurteilt. Er hatte einen Türsteher mit heftigen Tritten und Schlägen attackiert, wodurch dieser einen Schädelbruch erlitt.

CHRISTOF LAMPART

FRAUENFELD. Der Angeklagte trat am Mittwochnachmittag vor den Schranken des Bezirksgerichts Frauenfeld vorbildlich auf. Er räumte nicht nur ohne Wenn und Aber seine Schuld ein, sondern akzeptierte auch das vom Staatsanwalt geforderte Strafmass. Dieses lautete auf 30 Monate Gefängnis, davon neun unbedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren.

Ebenso wurde eine frühere Geldstrafe von 900 Franken widerrufen, weil die Straftat in der Probezeit passierte. Dem Opfer hat er eine Genugtuung von 8000 Franken plus fünf Prozent Zinsen zu bezahlen und muss Verfahrens-, Untersuchungs- und Anwaltskosten von 10 640 Franken übernehmen.

Schädelbruch, Einblutungen

Der Angeklagte hatte an einem Abend im Oktober 2009 schon einiges an Alkohol getrunken, als er zu später Stunde den Frauenfelder Schlosskeller betreten wollte, was der Türsteher ihm aufgrund seines Zustandes verwehrte. Nach einer heftigen Diskussion verpasste der Täter dem Türsteher eine Ohrfeige und wurde daraufhin von diesem in Richtung Ausgang und in eine Ecke gedrängt. Dort versetzte der Angeklagte dem Türsteher diverse Faustschläge und mehrere Knietritte gegen den Kopf, wodurch dieser einen Schädelbruch, einen Bruch des rechtsseitigen Augapfelbodens mit Einblutungen in die rechte Kieferhöhle, eine Hirnerschütterung mit Verdacht auf eine Hirnschwellung sowie eine Rissquetschwunde über der rechten Augenbraue erlitt.

«Sehr grosses Verschulden»

Der Richter warf dem Täter vor, dass bei einem ungünstigen Verlauf die Verletzungen sogar tödlich hätten sein können. Des Weiteren sei es sein grosses Glück, dass der Fall erst jetzt verhandelt werde. Denn wäre der Fall zeitnah verhandelt worden, dann hätte es noch nicht die Möglichkeit einer teilbedingten Strafe gegeben. «Sie hätten dann alles absitzen müssen, was Sie dann wohl auch Ihre Stelle gekostet hätte», erklärte der Richter, der die Tat als «ein sehr grosses Verschulden» einstufte. Dass der Angeklagte mit einer teilbedingten Strafe davonkomme, habe damit zu tun, dass er von Anfang an mit der Strafverfolgung kooperiert habe. Der Richter stellte klar, dass es sich um die letzte Chance handle