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Energiewende kostet jährlich eine Milliarde Franken

Donnerstag, 21. November 2013

Hans-Peter Nützi, Leiter der Sektion Industrie und Dienstleistungen beim Bundesamt für Energie, erklärte im Rahmen des Gewerbeforum Thurgau dass der Saldo für die kumulierten Mehr- und Minderkosten fürs erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 den Bund insgesamt rund 39 Milliarden Franken kosten dürfte; also rund eine Milliarde jährlich.

AADORF. Wer als Gewerbetreibender erfolgreich wirtschaften möchte, muss nicht zuletzt seine Energiekosten im Griff haben. Dies gilt aber auch für den Staat – insbesondere, wenn er mittelfristig eine Energiewende anstrebt, welche den radikalen Ausstieg aus den fossilen und die Hinwendung zu erneuerbaren Energieträgern vorsieht. 

Als Kostentreiber listete Peter Nützi vor über 100 Zuhörern im Aadorfer Gemeinde- und Kulturzentrum die Investitionen in die Steigerung von Energieeffizienz, der Zubau von Produktionskapazitäten und den Ausbau der Netze auf, während sich gleichzeitig bei den Energiekosten und -importen zukünftig einiges einsparen lasse.

Spekulative Geothermie

Wesentlich bei dieser Energiestrategie sei der Verzicht auf Kernenergie, bei gleichzeitigem Ausbau der erneuerbaren Energien. Zu letzteren gehöre vor allem die Wasserkraft, welche bis 2050 um 3,2 TWh (plus Pumpspeicher zur Integration der «neuen Erneuerbaren») ausgebaut werden sollen. Bei den neuen Erneuerbaren wie beispielsweise der Photovoltaik gelte es, die nachhaltig nutzbaren Potenziale auszuschöpfen, womit man bis 2050 nochmals 24,2 TWh Energie hinzugewinnen könnte.

Wie viel zu diesem alternativen Energie-Mix dereinst die Geothermie beitragen wird, konnte und wollte Peter Nützi nicht prognostizieren: «Da sind wir spekulativ; wenn es dabei ist, ist es gut, wenn nicht, dann halt nicht.» Den Restbedarf an Energie gelte es durch fossile Stromproduktion (Gas- und Dampfturbinenkraftwerke) und, falls nötig, durch Importe abzudecken.

Einmal-Vergütung unter 10 kW

In Sachen Energieeffizienz könne sich durch die Anhebung der CO2-Abgabe und die Verstärkung des Gebäudeprogramms viel erreichen lassen. Vorgesehen ist dabei eine Abgabe von 84 Franken je Tonne CO2. Verantwortlich für deren Umsetzung seien die Kantone. Auch Auflagen für Bauherren wie ein Basisförderprogramm für Gebäudehüllen, der Ersatz von Elektro- und Ölheizung sowie der Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht (Geak Plus) seien geeignete Massnahmen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.

Und schliesslich wolle man die finanzielle Förderung von erneuerbaren Energien umgestalten. So sollen kleine Anlagen mit einer Leistung von unter 10 kW zukünftig keine Einspeise-, sondern nur noch eine Einmalvergütung erhalten. Bei Anlagen zwischen 10 und 30 kW Leistung können die Betreiber zwischen Einspeise- und Einmalvergütung wählen. Keine Einspeisevergütung soll es zukünftig mehr für Kehrichtverbrennungsanlagen, Abwasserreinigungs- und Klärgasanlagen, Deponiegasanlagen sowie Kombianlagen mit fossilen Brenn- oder Treibstoffen geben.