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Ein grosser Schritt, der alles ändert

Donnerstag, 23. Juni 2011

"Der Schritt ins Arbeitsleben“ lautete der Titel des ganztägigen Seminar, zu dem am Donnerstag der Verband Schreiner Thurgau VSSM seine angehenden Jungschreinerinnen und –schreiner nach Weinfelden einlud.

CHRSTOF LAMPART

Im Betriebszentrum der Thurgauer Kantonalbank in Weinfelden bekamen 49 Frauen und Männer von Referenten aufgezeigt, was es braucht, um auf dem Arbeitsmarkt nicht nur heute, sondern auch in der Zukunft zu bestehen zu können. Der Präsident dersVerband Schreiner Thurgau VSSM, Hanspeter Meier, erklärte, dass der Schritt vom Lernenden zum Mitarbeiter ein bedeutsamer sei.

Kein leichter Weg

Denn von nun an werde man nicht mehr durch den Lehrvertrag geschützt, sondern habe eine Kündigungsfrist von minimal zwei Wochen. Darüber hinaus zähle ab sofort die erbrachte Leistung, doch sei bei dieser nicht das nackte Resultat entscheidend, sondern „dessen Qualität“, betonte Meier. Was das konkret bedeute, erklärte Meier: „Als Lehrling konnten Sie sich für ihre Arbeit mehr Zeit nehmen, denn der Chef hat diese Arbeiten zum Lehrlingslohn kalkulieren können. Das wird jetzt, da Sie einen Mindestlohn von 3845 Franken brutto beziehen, nicht mehr der Fall sein, was für Sie nicht anderes heisst, dass sie schneller und ebenso gut produzieren müssen.“

Die Stellung ändert sich

Auch die Stellung im Betrieb ändert sich, laut Meier, ab sofort. „Wenn Sie in einen neuen Betrieb kommen, werden Sie immer der oder die Neue sein. Das ist keine einfache Zeit, denn man muss sich erst in den Betrieb hinein finden“, so Meier. Aber auch bei einem Verbleib in der alten „Bude“ sei nicht ganz einfach, denn „Sie müssen zusehen, dass sie auf keinem Fall zum „ewigen Stift“ werden“, betonte Meier.

3845 Franken – nur mehr ist okay

Ebenso wurden die Schreinerinnen und Schreiner über ihre im Gesamtarbeitsvertrag geregelten Rechte und Pflichten informiert. Zu Letzteren gehören unter anderem Punkte wie Sorgfalt und Treue gegenüber dem Arbeitgeber, die Verpflichtung zur Geheimhaltung betrieblicher Interna sowie die Vermeidung von Schwarzarbeit. Fix sind jedoch nicht nur die Vorschriften, sondern auch der Mindestlohn. „Wenn ein Betrieb mehr als 3845 Franken brutto zahlen möchte, dann ist das in Ordnung; weniger jedoch auf keinen Fall“, so Meier.

Im weiteren Verlauf des Tages bekamen die angehenden Schreiner dann Gelegenheit, ihr Wissen in Workshops wie „Erfolgreich am Arbeitsmarkt“ (Wie bewerbe ich mich?), „Am Anfang war der Schreiner“ (Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es?) und „Erfolgreicher Privat-Haushalt“ (Wie lege ich geschickt privat finanzielle Reserven an?) einzubringen und zu vertiefen.