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Ein Generationenprojekt: Oberuzwil revidiert seine Ortsplanung

Montag, 28. September 2020

Oberuzwil ist daran, die Ortsplanung zu revidieren. Die Bevölkerung soll bei diesem zukunftsweisenden Auftrag mitwirken.

Am 1.Oktober 2017 trat das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons St.Gallen in Kraft. Aufgrund dessen müssen alle politischen Gemeinden ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren ans neue Recht anpassen. 

Oberuzwil fing schon 2017 damit an, die Ortsplanungsinstrumente zu überarbeiten. Zu diesen zählen die Strategie für die Innenentwicklung, der Richtplan und der Rahmennutzungsplan, welcher den Zonenplan und das Baureglement beinhalten. Und um all das ging es am Montag am Informationsabend in der Mehrzweckhalle Breite.

Wie Erwin Selva von der ERR Raumplaner AG, St.Gallen, erklärte, sieht die kantonale Strategie vor, dass die Gemeinden eine «Siedlungsentwicklung nach innen zwingend umsetzen müssen».

Das bedeutet, dass Oberuzwil vermehrt verdichtet bauen muss. «Innen- geht vor Aussenentwicklung. Der Fokus liegt auf der Mobilisierung der inneren Reserven», betonte Selva.

Oberuzwil kann um 1200 Personen wachsen

Zudem wird neu der Schutz der Fruchtfolgeflächen stärker als bisher gewichtet, und ohne ÖV-Erschliessung ist keine Erweiterung der Bauzone möglich. Gemeindepräsident Cornel Egger sagte: «Oberuzwil ist mit einem blauen Auge davongekommen, denn wir mussten, im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden, kein Land auszonen, aber durften auch kein neues einzonen.»

Oberuzwil wird vom Kanton den «urbanen Verdichtungsräumen» zugewiesen, was bedeutet, dass das Dorf bis ins Jahr 2040 um zirka 1200 Personen wachsen dürfte – aber eben nur, wenn verdichtet gebaut wird.

Für Selva ein Muss, denn eine hochwertige Siedlungsqualität nach innen sei «zentral für die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde». Darunter seien ein qualitätsvolles Wachstum, die Aufwertung des bestehenden Siedlungsgebietes zum Nutzen der Bevölkerung, die Schonung wertvoller Ressourcen wie Natur- und Erholungsräume sowie landwirtschaftlich genutzte Fläche sowie das Einsparen von Infrastruktur- und Energiekosten zu verstehen.

Bezogen auf Oberuzwil bedeute dies, dass man die Gebiete Neugasse/Heerweiher und Riggenschwil «aufwerten», den Freudenberg/Stutzenbühlstrasse «weiterentwickeln» und die Flawiler-/Morgenstrasse «umstrukturieren» solle.

Eine polysportive Halle im Gebiet Egg?

Umgesetzt wird dies im kommunalen Richtplan. Dieser, so Jon Gaudenz, ebenfalls ERR Raumplaner, habe den Status eines «behördenverbindlichen Planungsinstrumentes», einen Planungshorizont von 25 Jahren und befasse sich mit den Themen Siedlung, Landschaft, Verkehr und Infrastruktur.

So seien im Intensiverholungsgebiet Egg eine «polysportive Halle mit regionaler Ausstrahlung» (Siedlung) und in Sachen «Knotenausgestaltung» (Verkehr) die Entschärfung der Strassenzusammenflüsse Bahnhof-/Gerbe-/Morgenstrassee oder Flawiler-/Wilerstrasse mögliche Projekte, die im kommunalen Richtplan festgelegt werden könnten.

Christoph Bernet, Anwalt für Bau- und Immobilienrecht, ging auf das neue Baureglement ein. Nachdem die kantonalen Vorschriften vereinheitlich und die Regelbauvorschriften vereinfacht worden seien, werden durchs neue PPB die Gesamthöhe (bisher Firsthöhe), der Grenz-/Gebäudeabstand und die erlaubten Terrainveränderungen vorgegeben.

Fakultativ sind Gebäudelänge, Gebäudehöhe und das Winkelmass des Dachraums, die Fassadenhöhe und die Baumassenziffer. «Die Gemeinde kann unter diesen festgelegten Regelbauvorschriften auswählen und die Masse definieren; darüber hinaus hat sie jedoch keine eigene Regelungskompetenz mehr», so Bernet.