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Dem Sterbenden seinen letzten Wunsch erfüllen

Dienstag, 15. Februar 2011

Wer bis zum letzten Atemzug selbstbestimmt leben möchte, tut gut daran, eine Patientenverfügung zu verfassen. Denn mit dieser kann ein Mensch zwar nicht den Zeitpunkt seines Todes festlegen, wohl aber, wie er im Sterben behandelt werden möchte.

CHRISTOF LAMPART

Alles habe seine Zeit  - auch das Sterben, zitierte Bernadette Tischhauser am Donnerstagnachmittag vor über 100 Seniorinnen und Senioren aus der Bibel. Leben und Tod seien nicht Gegensätze, sondern Dinge, die es beide brauche, um das Leben so einzigartig und kostbar zu machen, wie es sei, erklärte sie auf Einladung des „Klub der Älteren Wil und Umgebung“ im Katholischen Pfarreizentrum Wil. Da das leibliche Ende für jeden so sicher komme, wie das Amen in der Kirche, sei eine gültige Patientenverfügung ein ideales Mittel, um sich, den Angehörigen und dem medizinischen Personal viel Leid und Arbeit zu ersparen. Ein Patientenverfügung kommt also dem letzten Wunsch eines Menschen gleich. Sie ist also eine persönliche Werteerklärung. Sie kommt allerdings nur dann zum Einsatz, wenn der Betroffene seinen Willen nicht mehr äussern kann.

Beihilfe zum Suizid ist erlaubt

Zwar könne eine Patientenverfügung nicht den Wunsch nach einer aktiven Sterbehilfe regeln (diese ist in der Schweiz nach wie vor verboten), wohl aber alles andere. So ist die Beihilfe zum Suizid erlaubt (man stellt jemanden das Gift zur Verfügung, flösst es ihm aber selbst nicht ein) wie auch die passive Sterbehilfe. Passive Sterbehilfe ist es dann, wenn jemand Handlungen unterlässt – zum Beispiel Mund-zu-Mund-Beatmung - , welche eventuell das Leben eines schwer Verunfallten oder Erkrankten retten könnten. Hat jemand eine Patientenverfügung auf sich, in der steht, dass solche Handlungen nicht erwünscht sind, dann lässt man sie bleiben. Allerdings geht dies nur, wenn man diese auch rasch findet, denn im Zweifelsfalle handelt das medizinische Personal verständlicherweise nach dem Motto: „Leben retten“.  Man kann in einer Patientenverfügung aber auch erklären, dass man auch als Sterbender gerne eine adäquate Betreuung an Körper und Seele habe. Diese Behandlung – auch Palliative Care genannt – sei „optimal“ befand Tischhauser, denn „sie gibt den Sterbenden noch alles, was sie zum Leben brauchen.“

Denn auch wenn das Sterben schon fast das Ende bedeute, so es doch immer noch Leben – und zwar ein ganz intensiver Teil davon. „Im Sterben können wir vieles noch regeln, was wir immer im Leben sonst von uns weg geschoben haben: das Sterben ist eine Zeit des Verzeihens, des Loslassen und des bewussten Weggehens. Wenn ich wählen könnte, ob ich einfach gesund tot umfallen oder mich bewusst  mit meinem Sterben auseinander setzen möchte, würde ich das Zweite wählen“, so Tischhauser. Denn das Sterben „ist nicht ein Moment, sondern ein Weg und diesen Weg kann man nutzen, um auch eine eigene Lebensbilanz zu ziehen.“

Regelmässiges Überprüfen empfohlen

Damit „garantiert“ sei, dass die Patientenverfügung tatsächlich den Weg zum Ärzteteam findet, sollte man diese in einer oder zwei Kopien an vertrauenswürdige Familienangehörige, Freunde oder den Hausarzt weiter geben. Auch wird empfohlen die Patientenverfügung regelmässig zu überprüfen – denn was vor fünf Jahren für einen stimmte, muss heute nicht mehr der Fall sein. Vorverfasste Patientenverfügungen kann man über verschiedene Organisationen (Caritas, Exit etc.) gegen Entgelt beziehen. Teilweise stellen Organisationen gegen Zahlung eines Mitgliedschaftsbeitrags auch sicher, dass - sollte die Person beispielsweise alleinstehend sein –  die Patientenverfügung zum behandelnden Spital etc. gelangt und somit der letzte Wunsch des Menschen auch dann in Erfüllung geht.

Wiler Zeitung