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Zu sexuellen Handlungen genötigt

Mittwoch, 17. April 2013

Das Bezirksgericht von Arbon verurteilt einen 47jährigen IV-Rentner zu 33 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe. Er soll einen geistig zurückgebliebenen Mann sexuell genötigt haben.

CHRISTOF LAMPART

ARBON. Der Verurteilte muss dem Opfer 6000 Franken plus Zinsen sowie die Gerichts- und Untersuchungskosten von 10 595 Franken bezahlen. Ein Tag Untersuchungshaft wird der Strafe angerechnet. Die Anklage hatte 36 Monate unbedingt gefordert. Der Angeklagte war vom Erscheinen dispensiert. Das Opfer sagte während des Prozesses nichts. Die Anklage warf dem Täter vor, den geistig zurückgebliebenen Mann im Jahr 2008 zur Duldung einer beischlafähnlichen und anderer sexueller Handlungen genötigt zu haben. Er soll sein Opfer durch Drohungen und Gewalt gefügig gemacht haben. Die sexuellen Handlungen waren offensichtlich sowohl oral als auch anal. Er habe dem Opfer «den Körper abgeschleckt», so die Staatsanwältin. «Das kommt einer Vergewaltigung gleich», sagte der Richter.

Mit Messer bedroht

Als sich das Opfer wehrte, drohte der Täter offensichtlich mit einem Messer und zwang das Opfer, über Nacht in der abgeschlossenen Wohnung in Amriswil zu bleiben. Diese befand sich im dritten Stock, was eine Flucht verunmöglichte, womit die Freiheitsberaubung gegeben ist. Ein dritter Anklagepunkt lautete auf Urkundenfälschung. Der Mann hatte einen Festnetzanschluss unter falschem Namen bestellt, weil er früher seine Telefonrechnungen nicht bezahlte und deshalb keinen Telefonanschluss mehr erhielt.

«Besonders schutzwürdig»

Der Anwalt schilderte das Opfer als «geistig wie ein Kind» und «besonders schutzwürdig» und stufte dessen Aussage als glaubwürdig ein. Gleich sah es der Richter: «Die Geschichte war so speziell, dass sie jemand mit dem geringen IQ, wie das Opfer ihn hat, gar nicht erfinden kann.»

Der Verteidiger forderte Freisprüche punkto sexueller Nötigung und Freiheitsberaubung; die Urkundenfälschung räumte er ein. Der Sex sei einvernehmlich erfolgt. Sonst hätte das Opfer bei der Befragung wohl nicht erklärt, dass es fünfmal einen Orgasmus gehabt habe. «Fünfmal einen Orgasmus zu haben, geht nicht, ohne Lust; davon bin ich überzeugt», sagte der Verteidiger.