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Vertrauen oder doch Kontrolle?
Das neue Arztzeugnis und dessen praktische Anwendung standen im Mittelpunkt beim Informationsanlass des Arbeitgeberverbands Mittelthurgau.
CHRISTOF LAMPART
WEINFELDEN. Wie soll man mit einem Mitarbeiter umgehen, der sich krank und somit arbeitsunfähig meldet? Gilt hier das Sprichwort Lenins, das besagt, dass Vertrauen gut, Kontrolle jedoch besser sei? Am Informationsanlass des Arbeitgeberverbands Mittelthurgau wurden die verschiedensten Aspekte beleuchtet und diskutiert.
Der Chirurg Peter Saurenmann erklärte, dass Arztzeugnisse seitens der Arbeitgeber oft unter Beschuss gerieten, denn ein Misstrauen sei grundsätzlich vorhanden. Dieses rühre daher, dass viele Arztzeugnisse zu leicht ausgestellt würden, bis hin zum «Gefälligkeitszeugnis». Will heissen: Viele Ärzte helfen dabei mit, Menschen krankzuschreiben, die eigentlich arbeiten könnten.
Patient ist der Kunde
Das Problem ist kaum lösbar: Während der Arzt den körperlichen und seelischen Zustand des Patienten zuerst heilen möchte, bevor dieser wieder arbeiten geht, handelt der Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitswiederaufnahme oft nach dem Motto «je früher, desto besser». Für Saurenmann ist klar: «Der Patient ist unser Kunde». Allerdings würde er nie so weit gehen und dem Arbeitnehmer ein falschen Zeugnis ausstellen, denn damit mache man sich strafbar.
Der Jurist Peter Muri legte dar, dass der Spielraum für den Arbeitgeber oft grösser sei als man denke. So könne man ein Arztzeugnis schon am ersten Tag verlangen. Allerdings sei es vernünftig, erst nach drei Tagen darauf zu bestehen, da man so einen grossen, bürokratischen Aufwand umgehen könne. Zumal es – falls es vertraglich so festgelegt ist – rechtens sei, dass man als Arbeitgeber für die ersten beiden Krankheitstage keinen Lohn zahle. Im Grundsatz gilt, dass der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber seine Krankheit beweisen muss. Das kann durch ein Arztzeugnis geschehen, muss aber nicht. Selbst wenn der Arbeitgeber den dringenden Verdacht haben sollte, dass ein Arzt einen seiner Angestellten auf Gefälligkeit krankgeschrieben haben sollte, warnte Muri davor, den Arzt deswegen anzuklagen, denn «ansonsten hat man ziemlich schnell eine Ehrverletzungsklage am Hals». Vielmehr sei die Einholung einer medizinischen Zweitmeinung durch einen Vertrauensarzt des Unternehmens angebracht und rechtens.
Motivation statt Pillen
Kurt Mettler, Geschäftsführer der auf Absenzen-Management spezialisierten SIZ Care AG, rechnete vor, dass ein Absenzentag eines Mitarbeiters ein Unternehmen durchschnittlich 750 Franken kostet. In der Schweiz komme man – bei vier Millionen Werktätigen und einer Absenzenquote von 3,1 Prozent – auf rund 124 000 Personen, welche jedes Jahr am Arbeitsplatz durchschnittlich sieben Tage fehlten. Um diesen Ausfällen vorzubeugen, würden oft keine Pillen helfen, sondern vor allem Motivation und erlebte Wertschätzung am Arbeitsplatz, betonte Mettler.
