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«Sie hatten genug Chancen»

Donnerstag, 6. Juni 2013

Ein heute 21jähriger Schweizer hatte am 18. November 2011 in Felben-Wellhausen erfolglos versucht, eine Taxifahrerin auszurauben. Dafür – und für eine Reihe weiterer Straftaten – musste er sich gestern vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Dieses verurteilte ihn zu 34 Monaten Gefängnis unbedingt.

Das letzte Wort hatte der Verurteilte: «Das ist hirnrissig», liess er das Gericht leise, aber erkennbar wütend wissen, nachdem ihm der Richter mitgeteilt hatte, dass das Gefängnis vielleicht eine letzte Chance sei «doch noch den rechten Weg zu finden». Während der Befragung gab sich der Angeklagte einsilbig. Die Taten schilderte er emotionslos. So auch die versuchte Beraubung der Taxifahrerin, welche im Gerichtssaal anwesend war: «Ich habe ihr Pfefferspray ins Gesicht gespritzt, damit ich das Portemonnaie klauen kann», sagte er. Der Versuch misslang, weil die Frau die Tür aufriss und mit dem Portemonnaie flüchtete.

Schon mehrfach vorbestraft

Unbestritten ist, dass der Mann in der Vergangenheit Chancen ausliess, um auf den Pfad der Tugend zurückzufinden. Tatsächlich wogen nicht nur die Hauptanklagepunkte (versuchter Raub und gewerbemässiger Diebstahl) und die Nebenanklagepunkte (Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Entwendung von Fahrzeugen und deren Fahrens ohne Fahrberechtigung und Führerausweis, Konsum von Drogen wie Kokain, Ecstasy, LSD und Cannabis) schwer, auch sein Vorstrafenregister ist umfassend. Er wurde bereits zu drei und elf Monaten Haft verurteilt, was damals noch jeweils zugunsten einer Massnahme aufgeschoben wurde.

Die Maximalforderung

Der Richter wies darauf hin, dass das Gericht auch deshalb der Maximalforderung der Staatsanwältin nachgekommen sei, weil der Verurteilte weiter Straftaten beging, obwohl gegen ihn bereits Strafuntersuchungen liefen. Auch seine Anfang Jahr geäusserte, eingeschränkte Bereitschaft zu einer stationären Massnahme für junge Männer spreche gegen das Strafmass, welches der amtliche Verteidiger forderte: 20 Monate unbedingt, wobei die Haft zugunsten einer Einweisung in eine Einrichtung für junge Erwachsene aufzuschieben sei.

Auch die Tatsache, dass der Mann seit einem Jahr kein Delikt mehr begangen, ein Freundin und wieder eine Stelle hat, brachte das Gericht nicht von der harten Linie ab. «Sie hatten genug Chancen. Der Strafvollzug soll darauf achten, dass sie in eine Strafanstalt kommen, wo Sie eine berufliche Ausbildung machen können.»

Schulden beim Staat

Nebst den 34 Monaten Haft unbedingt verurteilte das Gericht den Mann zu einer Busse von 320 Franken (oder ersatzweise 16 Tagen Haft); angerechnet werden 40 Tage Untersuchungshaft. Bezahlen muss er zudem Zivilforderungen von 14 906 Franken. Ausserdem hat er Verfahrens- und Untersuchungskosten von 29 780 Franken sowie Anwaltskosten von 13 890 Franken an den Staat zurückzahlen, sobald er dazu in der Lage ist. Christof Lampart