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Nein-Komitee sieht Demokratie in Gefahr

Mittwoch, 7. September 2011

Das überparteiliche Komitee „Nein zur Abschaffung der Volkswahl für Grundbuchverwalter und Notare“ macht mobil. Die Abschaffung hätte den Abbau der Volksrechte sowie eine Zentralisierung von Ämtern zur Folge und bedrohe die Unabhängigkeit von Grundbuchverwaltern und Notaren.

CHRISTOF LAMPART

Diese Ansichten vertraten Mitglieder  eines bürgerlichen kantonalen Nein-Komitees am Mittwochvormittag an einer Medienkonferenz im Frauenfelder „Blumenstein“.

Knackpunkt Berufs- und Amtsgeheimnis

Notare und Grundbuchverwalter redigieren privatrechtliche Verträge nach dem Willen der Vertragsparteien und vollziehen die öffentliche Beurkundung nach den Vorschriften des Bundes- und Kantonalrechtes. Bei dieser Formvorschrift handelt es sich nach der Rechtslehre um ein Prozessverfahren der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit. Und „genau hier“, so der Weinfelder Gemeindeammann und FDP-Kantonsrat Max Vögeli,  liege „der Unterschied zur Aufgabe eines reinen Vollzugs- und Verwaltungsbeamten“. Denn Grundbuchverwalter und Notare seien „unmittelbar an der rechtsgültigen Abwicklung von rein privatem Verträgen mit Berufs- und Amtsgeheimnis beteiligt“. Dieses sei nicht mehr gegeben, wenn der  Staat und nicht mehr das Volk die Person für diesen Posten auswähle. Denn  der Kanton Thurgau sei bei Grundstückgeschäften auch oft Partei. „Schon alleine aus diesem Grund muss der Grundbuchverwalter in meinen Augen neutral sein“,  forderte Vögeli.

„Fatale und irreversible Folgen“

SVP-Kantonsrätin Marlies Näf-Hofmann, Arbon,  warnte davor, dass die etwaige Abschaffung der Volkswahl der Grundbuchverwalter und Notare „fatale und irreversible Folgen“ für die Gesellschaft haben werde.  Denn mit der Aufgabe eines Volksrechtes werde „die „Demokratie geschwächt“. Zudem solle eine Kantonsverfassung „nicht einfach nach Lust und Laune geändert werden.“ Eigentlich spreche nichts gegen die Beibehaltung der Volkswahl, jedoch vieles dafür: „Mit der Volkswahl wird eine unmissverständliche Gewalten- und Aufgabenteilung sowie eine bürgerfreundliche Kundennähe gewahrt und eine Anonymisierung verhindert“,  zeigte sich Näf-Hofmann überzeugt. Der Einwand, dass ja von dieser Volkswahl nur 25 Personen betroffen seien, zieht bei Näf-Hofmann nicht. „Dann könnte man sich ja auch fragen, ob für fünf Regierungsräte unbedingt eine Volkswahl notwendig ist“, so Näf-Hofmann.

Wahlbeteiligung kein Argument?

Beim Amriswiler CVP-Kantonsrat André Schlatter stiess das Argument der Abschaffungsbefürworter, es würde jeweils nur wenige an den Grundbuchverwalter- und Notars-Wahlen teilnehmen, auf taube Ohren. „Wenn das  wirklich relevant wäre, dann müssten wir in Amriswil wohl auch die Schulgemeinden abschaffen, welche höchstens von zwei, drei Prozent der Bevölkerung besucht werden. Und bei vielen anderen Gemeinden wäre das ähnlich. “  Die Wahlteilnahme sei definitiv kein Argument für die Abschaffung, betonte Schlatter. „Im Gegenteil: Es gibt keinen überzeugenderen Grund, dem Stimmbürger ein weiteres Wahlrecht weg zu nehmen. „

Für den SVP-Kantonsrat und Gemeindeammann von Braunau, David Zimmermann,  würde ein Ja zur Vorlage  einen „weiteren Schritt in Richtung Zentralisierung der Ämter“ sein.  „Und das gilt es auf jeden Fall zu verhindern“, so Zimmermann.