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Mehrwertsteuer: Thurgauer EDU gegen Mutterpartei

Freitag, 15. August 2014

WEINFELDEN. Die Mitgliederversammlung der EDU Thurgau verwarf am Dienstag im Giessenpark in Weinfelden die Gastrosuisse-Volksinitiative mit 27 Nein gegen 9 Ja, die Volksinitiative der politischen Linken «Für eine öffentliche Krankenkasse» sogar vernichtend deutlich mit 36 Nein ohne Ja-Stimme. CHRISTOF LAMPART

Interessant dabei ist, dass die nationale Mutterpartei die Ja-Parole zum Gastgewerbe-Volksbegehren herausgegeben hat.

Fairness als Argument

Doch Henrique Schneider, Ökonom und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Gewerbeverbandes, konnte diese Vorlage zu wenig nutzen. Die Volksinitiative verlangt, dass die aktuell gültige Diskrepanz bei der von Restaurants (8 Prozent) und Take-aways (2,5 Prozent) abzuliefernden Mehrwertsteuer beseitigt werde.

Ob bei einem Ja der Restaurant-Satz gesenkt oder der Take-away-Satz angehoben werde, sei noch offen, jedoch sei Zweites wahrscheinlicher, räumte Schneider ein. Die Beseitigung der Diskrepanz sei ein «Akt der Fairness».

Kontra-Referent Roland Haldimann, Präsident der EDU Aargau, betonte, dass er in Weinfelden nicht als EDU-Politiker, sondern als Privatmensch rede. Er entgegnete, dass unter der angestrebten Senkung alle anderen Bereiche zu leiden hätten, welche heute auch den minimalen Satz von 2,5 Prozent zahlten.

Denn die Ausfälle müssten mit einem generellen Anstieg der Mehrwertsteuer – der Bund geht heute von einer neuen Belastung von mindestens 3,4 Prozent aus – kompensiert werden. Es bestehe, so Haldimann, die Gefahr, dass die Mehrwertsteuer für Nahrungsmittel sowie für Futter und Dünger anstiege, was für eine Familie eine jährliche Mehrbelastung von rund 300 Franken ausmache.

Kein Pro-Referent

Absolut chancenlos war bei den EDU-Mitgliedern die Volksinitiative «Für eine öffentliche Krankenkasse» – was sich auch daran zeigte, dass sich für die Vertretung der Ja-Parole niemand fand. Die anvisierten zwei Milliarden Einsparungen, so Henrique Schneider, welcher die Kontra-Position vertrat, müsse der Bund alleine wieder für die Systemumstellung aufwenden.