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Grausige Folter im Museum

Samstag, 1. Oktober 2011

In der Reihe «Museumshäppchen» zeigte das Historische Museum des Kantons Thurgau, wie Folter funktionierte.

CHRISTOF LAMPART

Wenn etwas die mittelalterliche Rechtsprechung sicherlich nicht war, dann zimperlich. Auch nicht auf dem Gebiet des heutigen Thurgau. Am «Museumshäppchen» des Historischen Museums Thurgau sprach Alexander Leumann über das Thema «Richter, Henker, Folterinstrumente: Rechtsprechung im Thurgau».

Gottesurteil und Gottesduell

Dass das Referat in der Gerichtsherrenstube gehalten wurde, war kein Zufall. Schliesslich fand dort früher das Land- und das Blutgericht statt. Auch wenn ab dem 13. Jahrhundert im Thurgau das Römische Recht an Einfluss gewann, wurde noch während Jahrhunderten dem Gottesurteil (Feuer- oder Wasserprobe) oder dem Gottesduell als Urteilsfindung vertraut. «Die Menschen brauchten bildhafte Urteile und Strafen», so Leumann. So sei es denn auch in der feudalen Ordnung niemandem spanisch vorgekommen, dass der Adel grössere Prozesschancen hatte als der gemeine Handwerker.

In Betrugsfällen fielen die Strafen mitunter drastisch aus. «In Schaffhausen wurden einmal Falschmünzer lebendig in siedendes Öl geworfen», so Leumann. Geradezu «harmlos» muteten hingegen so genannte «Spiegelstrafen» an. So wurde Dieben eine Hand abgehackt, Lügnern einen Nagel durch die Zunge getrieben oder einem Hausfriedensbrecher der Fuss abgetrennt. Leumann bezweifelte jedoch, ob die gezielten Verstümmelungen tatsächlich besser gewesen seien als das Enthaupten, bzw. Aufhängen, denn «oft entzündeten sich ja die Wunden und dann starben die Leute einen viel qualvolleren Tod».

Demütigender Pranger

Nicht tödlich, aber sehr erniedrigend seien Instrumente wie der Pranger oder die Schandgeige gewesen, mittels deren Leute öffentlich zur Schau gestellt wurden. Und wer partout nicht reden wollte, bekam auch im Thurgau Daumenschrauben angepasst. Das eigentliche Henkershandwerk wurde im Thurgau letztmals 1854 angewandt. 1869 wurde die Todesstrafe dann abgeschafft.