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Frauenfeld: Sexuelle Handlungen mit Kindern

Freitag, 8. Mai 2015

Ein 57jähriger Italiener ist wegen Exhibitionismus und Verstössen gegen das Waffengesetz zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Damit blieb das Bezirksgericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. CHRISTOF LAMPART

FRAUENFELD. Der Richter fand in seiner Urteilsbegründung klare Worte – und zwar sowohl an die Adresse des Angeklagten als auch der Anklage. Was der Mann in seinem damaligen Frauenfelder Wohnquartier in der Nähe eines Spielplatzes, in einem Wäldchen und einer Tiefgarage getan habe, wäre vor Gericht klar als Exhibitionismus gewertet worden, hätte er es gegenüber Erwachsenen getan.

«Absolut glaubhaft»

Mindestens zwei der insgesamt fünf Aussagen von Mädchen, die auf Video aufgenommen worden waren, wertete das Gericht als «absolut glaubhaft». Bei einem Mädchen sei auf dem Video immer noch der Schock ersichtlich gewesen.

Zu unpräzise Zeitangaben

Zwar seien auch die anderen drei Aussagen glaubhaft und «sicher nicht gelogen» gewesen, so der Richter, doch sei es aufgrund der oft sehr schwammigen Zeitangabe in der Anklageschrift nicht möglich gewesen, den Mann in diversen Punkten zu verurteilen. Eine Formulierung wie «an früheren nicht mehr genau zu bestimmenden Zeitpunkten» sei schlichtweg ungenügend, kanzelte der Richter den Staatsanwalt ab und bezog sich auf ein entsprechendes Urteil des Zürcher Kassationsgerichts. Um in diversen Einzelpunkten zu einem anderen Urteil als «im Zweifel für den Angeklagten» zu kommen, hätte es zumindest einer ungefähren Zeitangabe wie «im Sommer 2013» oder «jedes Mal im Skilager» bedurft.

Onaniert oder uriniert?

Auch gehe es nicht an, dass der Mann der öffentlichen Onanie angeklagt werde, wenn ein Mädchen aussagt, dass der Mann im Wäldchen uriniert habe. Dies war ein weiterer Grund, warum das Gericht in Sachen Strafmass nicht dem Antrag der Anklage folgte, welche eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt gefordert hatte.

«Durchschnittliche Intelligenz»

Tatsächlich wurde der kaum deutsch sprechende Mann, dem sowohl von der Anklage als auch von der Verteidigung bescheinigt wurde, eine «einfache Person» mit «maximal durchschnittlicher Intelligenz» zu sein, zu sieben Monaten bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt: Fünf Monate kassierte er wegen den sexuellen Handlungen mit Kindern – die er jedoch allesamt abstritt –, zwei Monate für den für den Besitz von zwei Klappmessern. Letztere habe er vor über 20 Jahren geschenkt erhalten und nicht gewusst, dass sie hierzulande verboten seien. Gegen die Verurteilung wegen Verstoss gegen das Waffengesetz erhob der Angeklagte keinen Einspruch.

Zehn Tage Ersatzhaft

Auch muss der nun Verurteilte 1000 Franken Busse bezahlen oder ersatzweise zehn Tage Haft absitzen. Ebenso erhielt der Mann die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von 10 248 Franken auferlegt. Die zehntägige Einspruchsfrist begann nach Abschluss der Gerichtsverhandlung.