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«Fräulein, das kostet dich dein Leben»

Donnerstag, 29. August 2013

Ihre Firma lief schlecht. Das Paar aus Frauenfeld stritt sich deswegen und der Disput artete in Handgreiflichkeiten aus. Der Mann ist nun wegen einfacher Körperverletzung verurteilt worden.

CHRISTOF LAMPART

FRAUENFELD. Weder der Mann noch die Frau stellten ihren Streit von Anfang Oktober 2012 gestern vor dem Bezirksgericht Frauenfeld grundsätzlich in Abrede. Doch sie schilderten die Sache komplett verschieden. Er habe in Notwehr gehandelt, nachdem die Frau ihm ein Wasserglas über den Kopf geschüttet, ihn angespuckt habe und mit einer Fonduegabel auf ihn los gegangen sei. Schon früher sei die Frau ihm gegenüber physisch und psychisch gewalttätig geworden.

Zermürbende Abhängigkeit

Sie hatte in die Firma ihres Ex-Lebenspartners investiert und diesen bei sich angestellt. Zudem wohnte er als Untermieter in ihrer Frauenfelder Wohnung. Doch im Oktober 2012 beschlossen sie gemeinsam, die schlecht laufende Firma zu liquidieren.

Gleichentags kam es beim Abendessen zur Auseinandersetzung, welche das ehemalige Paar gestern vor Gericht wieder zusammenführte. Er habe in zermürbender Abhängigkeit von der Frau gestanden, sagte er. «Mal wollte sie die Firma schliessen und dann wieder nicht.»

Mit der Fonduegabel gestochen

Die Frau räumte ein, dass sie an diesem Abend im Streit ihren damaligen Lebenspartner beschimpft, bespuckt und leicht weggestossen habe. Eine Fonduegabel habe sie zwar schon in der Hand gehabt, mit dieser jedoch nur wutentbrannt in den Brotkorb gestochen. Zum Eclat sei es erst gekommen, als der Mann ihr das Telefon und die Haustürschlüssel weggenommen und sie mit dem Satz «So Fräulein, das kostet dich dein Leben» bedroht habe. Der Mann sagte in der Befragung, dass er die Frau in Notwehr geschlagen habe und sie deswegen gestürzt sei. Dass sie sich dabei verletzt habe – die Anklageschrift nennt Schürfungen und Hämatome an Schlüssel- und Brustbein – sei möglich, so der Mann. Doch sei für ihn klar: «Ich bin unschuldig.»

Frau sieht Fehlverhalten ein

Das Gericht sah dies anders. Die Aussagen der Frau seien schlüssig, habe sie doch den Sachverhalt «genau geschildert», so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Für die Frau spreche, dass sie ihr Fehlverhalten eingesehen, und auch nicht vertuscht habe, während der Mann dazu neige, seine Fehler anderen in die Schuhe zu schieben und zu verharmlosen. Auch verfüge der Mann über «Defizite in der Eigen- und Fremdwahrnehmung» und neige dazu, Vorfälle zu verdrängen. Der Richter betonte aber, dass «ein gewisses Mass an Gewalt in dieser Beziehung generell gelebt wurde».

Das Gericht verurteilte den 50jährigen Deutschen wegen Nötigung, Drohung, Tätlichkeiten und einfacher Körperverletzung zu 35 Tagessätzen à 50 Franken bedingt erlassen auf eine Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 1150 Franken. Auch wurde der Mann verpflichtet, die begonnene Psychotherapie weiterzuführen. Sein Anwalt kündigte an, in Berufung zu gehen.