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Faire Anstellungsbedingungen für alle schaffen

Donnerstag, 15. September 2011

Sie wollen faire Bedingungen für alle Kantonsangestellten schaffen und – sagen deshalb Ja zur Aufhebung der Volkswahl der Grundbuchverwalter und Notare. Ein Sonderstatus dieser Berufsgruppe sei unnötig, da diese Amtspersonen weder gesetzgeberische, noch richterliche Funktionen haben, argumentiert ein überparteiliches „Ja-Komitee“.

CHRISTOF LAMPART

 Am 23. Oktober stimmen die Thurgauer über das ab, was der Präsident des Ja-Komitees, Stephan Tobler (SVP, Egnach) am Mittwochmittag an einer Medienkonferenz im Frauenfelder Rathaus als „nicht mehr zeitgemäss“ bezeichnete. Die Abschaffung der Volkswahl sei „kein Verlust an demokratischen Rechten“, sondern ein „Gewinn für die Stimmberechtigten“, so Tobler. Denn die Volkswahl verhindere, dass man einen Amtsinhaber, der schlechte Arbeit leiste, vor dem nächsten Wahltag entlassen könne. Er sei der Meinung, dass bei einem Ja zur Abschaffung der Volkswahl für die Grundbuchverwalter und Notare eine „Professionalisierung der Ämter“ die Folge sein werde.

Mit zweierlei Mass gemessen

Heinz Herzog (SP, Arbon) möchte bei den kantonalen Ellen nicht mit zweierlei Mass messen. „Im Handelsregister- oder auf dem Zivilstandsamt werden auch sehr wichtige  Beglaubigungen ausgestellt – doch werden diese Positionen ausgeschrieben und nicht vom Volk gewählt.“  Es gebe keinen Grund, dass man bei den Grundbuchverwaltern und Notaren so weiter verfahre wie bis anhin, zumal auch die Stellvertretungen der Grundbuchverwalter und Notare ganz normal beim Kanton angestellt seien. „Es gibt also somit zwei Arten von Anstellungen beim Kanton, die aber die gleiche Tätigkeit ausüben – einfach ohne Volkswahl“, so Herzog.

Bei Mängel auf Volkswahl berufen

Für Josef Bieri (CVP, Kreuzlingen) ist „Konzentration auf das Wesentliche“ angesagt. Der Antrag zu dieser Verfassungsänderung sei nicht von der Regierung, sondern von der Rechnungsprüfungskommission gekommen, welche bei ihren Amtsbesuchen feststellen musste, dass es „oft ungute Situationen gab“. Denn das Grundbuch- und Notariats-Inspektorat habe  keine Leistungsvereinbarungen festlegen und durchsetzen können, weil sich die Betroffenen auf die Volkswahl beriefen. Somit sei ein Ja zur Vorlage auch dazu geeignet, die Leistungen der Notare und Grundbuchverwalter auf ein einheitlich hohes Niveau zu hieven, so Bieri.

„Wichtig, weil der Kanton haftet“

Sara Wüger (GLP, Hüttwilen) sieht noch weitere Vorteile für ein Ja am 23. Oktober. Mit einem Anstellungsverfahren durch den Regierungsrat werde die Auswahl an Bewerbern für eine Stelle grösser und valable Kandidaten liessen sich nicht mehr vom Aufwand einer Wahlkampagne und der Wohnsitzpflicht abschrecken. Die Gleichstellung mit den übrigen 3‘500 Angestellten des Kantons Thurgau sei auch deshalb wichtig, weil „der Kanton für die Tätigkeit seiner Grundbuchämter und Notare haftet“, so Wüger. Fehlbare Angestellte müssten also bei einem Ja an der Urne in Zukunft mit personalrechtlichen Massnahmen und Sanktionen rechnen und könnten sich nicht mehr auf die Volkswahl berufen.