Aktuell

<  zurück zur Übersicht

EVP Thurgau will das Epidemiegesetz revidieren

Samstag, 17. August 2013

Bei der Parolenfassung für die drei Vorlagen des eidgenössischen Urnengangs vom 22. September positionierte sich die Evangelische Volkspartei des Kantons Thurgau deutlich. Jeweils Ja zum revidierten Epidemie-Gesetz und dem Referendum über die geänderten Ladenöffnungszeiten; Nein zur Abschaffung der Wehrpflicht.

CHRISTOF LAMPART

GLOTEN Vor 25 Mitgliedern wurde die Parteiversammlung der Evangelischen Volkspartei des Kantons Thurgau (EVP) am Donnerstagabend im Glotener Hirschen abgehalten. In Sachen revidiertes Epidemiegesetz  (22 Ja, 2 Nein, 1 Enthaltung) wurde, nach einem kontroversen Meinungsaustausch zwischen Elisabeth Rickenbach (Pro, Thundorf) und Wolfgang Ackerknecht (Kontra, Frauenfeld) - ein klarer Entscheid gefällt.

Unbürokratisch im Notfall

In der anschliessenden Diskussion schnell deutlich, dass die Argumente von Elisabeth Rickenbach bei den Parteimitgliedern eindeutig auf fruchtbareren Boden fielen, als jene Ackerknechts. Rickenbach hatte zuvor erläutert, dass mit dem revidierten Epidemiegesetz – das gegenwärtig geltende stammt von 1964 – den gesellschaftlichen Änderungen (gestiegene globale Mobilität und somit problemlosere Verbreitung von Infektionskrankheiten) Rechnung getragen werde. Ausserdem werde mit der Revision dem Bund ein Gesetz in die Hand gegeben, welches ihm erlaube, im Notfall schnell und unbürokratisch zu handeln. Gegenwärtig würden alle Kantone  in einem Notfall ihr eigenes „Süppchen“ kochen, was eine gesamtschweizerische Koordination (und auch eine solche mit der Weltgesundheitsorganisation, WHO) im Krisenfall massiv erschwere. Auch gehe mit der Revision keineswegs – wie von den Befürwortern behauptet – kein kollektiver Impfzwang einher. Vielmehr präzisiere es genau, wer, wann, warum geimpft werden müsse und wer nicht. Ackerknecht vertrat hingegen die Auffassung, dass das heutige Gesetz „völlig ausreicht“. Gerade einmal ein Prozent der Schweizer stürben an Infektionskrankheiten, was zeige, dass die reale Gefahr an einer Infektionskrankheit zu sterben, relativ klein sei. Auch erfülle es ihn mit Unbehagen, wenn durch die Gesetzesrevision das Bundesamt für Gesundheit „noch mehr Macht“ erhielte. Ein Amt, das nach Ackerknechts Meinung die heutige Jugend mit einschlägigen Lehrmitteln zu einer laxen Sexualmoral erziehe. Und schliesslich fand der Frauenfelder Kantonsrat es „bedenklich“, dass nach der Gesetzesrevision ein Informationssystem mit zentral erfassten Daten über Krankheiten und Reisegewohnheiten entstehen solle.

Klare Entscheide gefällt

Keinerlei Diskussion riefen die beiden übrigen Vorlagen vor. Dementsprechend klar sprachen sich die EVP-Mitglieder für das Referendum gegen  die Änderung der Ladenöffnungszeiten von Tankstellenshops (24 Ja, 1 Nein) und gegen die Volksinitiative „Abschaffung der Wehrpflicht“ ( 24 Nein, 1 Enthaltung) – beide Vorlagen wurden lediglich vorgestellt – aus.  Über die „Ladenöffnungszeiten“ orientierte Doris Günther, Winden und über die „Wehrpflichtabschaffung“ Thomas Leuch, Kreuzlingen.