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EDU Thurgau: Voller Zuversicht in den Wahlkampf

Donnerstag, 1. September 2011

Mit grossem Mehrbeschloss die EDU Kantonalpartei am Dienstagabend an ihrer Mitgliederversammlung in Weinfelden die Ja-Parole zur Abschaffung der Volkswahl für die Grundbuchverwalter und Notare. Im Mittelpunkt stand jedoch der Wahlkampfauftakt.

CHRISTOF LAMPART

Dass an dieser Veranstaltung über das Urnengeschäft diskutiert und befunden wurde, war eher zufällig. Denn hätte die Regierung die Abstimmung nicht kurzfristig auf dieses Datum gelegt, so EDU-Kantonalpräsident Daniel Wittwer, dann wäre der Abend ganz klar unter dem Zeichen des Wahlkampfauftakts gestanden.

Historische Chance nutzen

Wittwer schwor die 32 Mitglieder im Begegnungszentrum Giessenpark darauf ein, möglichst alle EDU-Mitglieder und -Sympathisanten davon zu überzeugen, dass sie unbedingt eine unveränderte EDU-Liste in die Urne legen sollten. „Jede Stimme, die uns fehlt könnte uns nachher fehlen, wenn es darum geht, welche von den vier kleinen Parteien vielleicht einen Nationalrat nach Bern schicken kann.“ Die Chance dazu sei „noch nie so gross gewesen wie heute“. Das Wahlziel – einen EDU-Nationalrat und Wittwer als Ständerat – sei klar. Doch bedürfe es dafür „grosse Anstrengen von Allen“. Es reiche dieses Mal nicht, einfach 100 Flyer in den Briefkästen zu verteilen. Vielmehr solle jeder EDUler mindestens fünf bis zehn Freunde und Bekannte, welche bis anhin kaum wählen gegangen seien, davon überzeugen, die ganze EDU-Liste einzuwerfen. „Dann können wir unser Potential erheblich vergrössern und besser ausschöpfen“, so Wittwer. Auf eine Prozent-Marke, die es zu erreichen gelte, wollte sich Wittwer nicht festlegen, doch erklärte er, dass „es schon etwas mehr als vier Prozent“ sein dürfe. Rund 14 bis 15 Prozent sind nötig, um im Thurgau einen Nationalratssitz zu ergattern.

Tatsächlich weniger Bürgerrechte?

Bezüglich der Abschaffung der Volkswahl für die Grundbuchverwalter und Notare verliefen die Fronten klar. SVP-Mann David Zimmermann lehnte die Abschaffung vehement ab. Denn eine solche führe zwangsläufig zu weniger Bürgernähe, dem Verlust von Bürgerrechten und sei schliesslich nur der erste Schritt für weitere Zusammenlegungen. „Wenn wir das Recht abgeben, dann besteht die Gefahr, dass in Zukunft von oben einfach die Notariatskreise noch weiter zusammengelegt werden“, so Zimmermann. Anders sah dies Daniel Wittwer. Die Grundbuchverwalter und Notare hätten heute ihre „Königreiche“, bei denen ihnen niemand während der Amtsperiode rein reden könne. Auch seien die alle vier Jahre stattfindenden Wahlen oft nur „Bestätigungswahlen“, was man auch daran sehe, dass viele Grundbuchverwalter und Notare schon sehr lange in ein und demselben Amt seien.  Die Kontrolle sei nun einmal besser, wenn sie „beim Kanton ist“, erklärte Wittwer. Denn der Regierungsrat könne die Bewerbungsunterlagen und somit den Kandidaten viel besser auf seine Eignung für dieses Amt überprüfen als die Wähler, so Wittwer. Bei der Parolenfassung votierten 26 Mitglieder für die Abschaffung; je drei Personen stimmten dagegen oder legten leer ein.