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Bettwiesen: Freispruch vom Vorwurf der Schändung

Freitag, 11. September 2015

Freispruch vom Vorwurf der Schändung Schändete ein heute 48-Jähriger aus Bettwiesen im August 2013 die schlafende, minderjährige Freundin seiner Tochter? Nein, sagte das Bezirksgericht Münchwilen und sprach den Mann im Hauptanklagepunkt frei. CHRISTOF LAMPART

MÜNCHWILEN. Der Mann musste sich vor Gericht wegen Schändung, sexueller Handlungen mit einem Kind und des Missbrauchs von Ausweisen und Schildern verantworten. Die ersten beiden Punkte bestritt der Mann vehement; die Schuld bei letzteren räumte er ein, weshalb er zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 70 Franken verurteilt wurde. Auch muss er 800 Franken an Untersuchungs- und Verfahrenskosten bezahlen. Die Anklage hatte eine teilbedingte Strafe von 360 Tagessätzen à 70 Franken (25 400 Franken) gefordert, wobei 30 Tagessätze (2100 Franken) zu vollziehen, der Restbetrag von 23 100 Franken (330 Tagessätze) bei einer Probezeit von zwei Jahren bedingt zu erlassen seien. Die Forderung der Privatklägerin nach einer Genugtuung von 3000 Franken wurde auf den Zivilweg verwiesen.

Erhebliche Zweifel

Der Richter begründete den Freispruch im Hauptanklagepunkt zum einen mit der langen Dauer zwischen dem angeblichen Vorfall und der Erstbefragung durch die Polizei: «Da lagen 15 Wochen dazwischen, während die Aussagen von allen Seiten durchgekaut wurden», sagte der Richter. Auch enthielten die Aussagen der Privatklägerin «verschiedene Unklarheiten und Ungereimtheiten». Ebenso habe die «fehlende Gefühlsschilderung» bei der Videobefragung zu den «erheblichen und nicht zu unterdrückenden Zweifeln» geführt, ob sich das Ganze so abgespielt habe, wie es von der Anklage geschildert worden sei. Deshalb sei der Angeklagte im Hauptpunkt freizusprechen. Hingegen war er geständig, dass er es versäumt hatte, rechtzeitig die Schilder seines Autos zu deponieren, obwohl er keine Haftpflichtversicherung mehr hatte und vom Amt dazu per Verfügung aufgefordert worden sei.

«Hände abhacken»

Was passierte in der Nacht des 19. August 2013 in Bettwiesen? Laut Anklageschrift soll der nun Freigesprochene sich am frühen Morgen mit nacktem Oberköper hinter die auf ihrer rechten Seite liegende 15-Jährige gelegt, seine Hand in ihre Unterhose geschoben und sie im Vaginalbereich berührt haben. Als sie aufwachte, habe er von ihr abgelassen und sich aus dem Zimmer entfernt. Der nur Italienisch sprechende Mann erklärte, dass die Privatklägerin für ihn wie eine Tochter gewesen sei und er es nicht verstehen könne, dass sich das Mädchen zur Aussage habe hinreissen lassen. Er habe selber zwei Töchter und könne sich eine solche Tat nicht vorstellen. «Menschen, die so was tun, sollte man die Hände abhacken», erklärte er. Die Anwältin der Klägerin glaubte ihm nicht. Die junge Frau habe nicht nur einen sexuellen Übergriff erlitten, sondern auch die Freundschaft zur Tochter des Angeklagten sei zerbrochen. Dem Mädchen sei durch die Tat sowohl eine normale Kindheit als auch die Chance auf ein unbeschwertes Erwachsenwerden genommen worden.