Aktuell

<  zurück zur Übersicht

Baukosten um acht Millionen überschritten

Donnerstag, 5. Mai 2011

Ein Uttwiler Architekt verklagt eine Romanshorner Behindertenintegrationsstätte wegen einbehaltenem Architekten- und Bauleitungshonorar. Beide Parteien werfen sich gegenseitig vor, die Kosten nicht im Griff gehabt zu haben.

CHRISTOF LAMPART

Der Kläger verlangt von der Behindertenintegrationsstätte ein Resthonorar von 233 000 Franken zuzüglich Zinsen von 5 Prozent sowie die Übernahme der Betreibungskosten. Die Behindertenintegrationsstätte verweigerte das Resthonorar mit dem Hinweis, dass die Klägerin bereits mit einem Pauschalhonorar von 457 300 Franken, einem Zusatzhonorar von 150 000 Franken und einem Mehraufwand von 26 900 Franken für die öffentliche Ausschreibung für alle bisherigen und zukünftigen Arbeiten abgegolten worden sei.

Der Klägeranwalt argumentierte, dass der Architekt insgesamt 97 Mehrleistungen mit Kosten von 5,473 Mio. Franken gegenüber der ursprünglichen Abmachung vorgenommen habe. Bei dieser Summe ging die Klägerin von 4 Mio. Franken an honorarberechtigten Mehrkosten aus, was bei einem Honoraransatz von 10 Prozent 400 000 Franken ausmache – also klar mehr als der nun geforderte Betrag.

«Etliche Änderungswünsche»

Ursprünglich sollten die Neubaukosten 10,5 Mio. Franken betragen. Später stiegen diese dann auf 16,2 Mio. und dann auf 19 Mio. Franken an. Darauf wurde eine Baukommissionssitzung einberufen, welche laut dem Architekten das Ziel hatte, «nun einen definitiven Kostendeckel aufs Projekt zu tun.» Dies sei jedoch nicht eingehalten worden.

«Fast wöchentliche Änderungswünsche» durch den Geschäftsführer der Sozial-Institution hätten die Kosten, trotz mehrfachen Warnungen des Architekten, auf 27 Mio. Franken erhöht. «Wenn man sich nach unserem Konzeptions- und Baubeschrieb gehalten hätte, wäre das sicherlich nicht passiert», erklärte der Architekt. Als Beispiel für die Luxusausbauten führte der Klägeranwalt den Küchenbau an. Ursprünglich sei eine Kantinenküche für 300 000 Franken geplant gewesen. Entstanden sei jedoch ein Gourmetrestaurant mit Konferenzzentrum und Seminarräume mit Kosten zwischen 5 und 6 Mio. Franken.

«Chaotisch gegen überfordert»

Der Klägeranwalt stellte fest, dass die Bauherrschaft «völlig unerfahren war und absolut chaotisch handelte und bestellte.» Der Verteidiger antwortete, dass der Architekt mit der Bauleitung «überfordert» gewesen sei und die Arbeiten «unsorgfältig ausgeführt» worden seien. Dies auch im Bereich Heizung-Lüftung-Klima. Und für diesen habe der Architekt die Planungsverantwortung innegehabt.

Eine andere Sicht hatte der geladene Ex-Vizepräsident der Institution. Die Planung der Heizung-Lüftung-Klima-Technik habe der beigezogene Spezialist ausgeführt.

«Der Planer hat jedem Handwerker einen eigenen Planungsauftrag gegeben und hat auch die Konzeption innegehabt», so der ehemalige Vize. Die Verhandlung am Bezirksgericht Arbon wird heute fortgesetzt.