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«Angriff auf das Natur- und Heimatschutzgesetz»

Montag, 22. August 2016

Der Thurgauer Heimatschutz wird gerade von einer Flut an Einsprachen, Rekursen und Weiterzügen ans Bundesgericht heimgesucht. «Diese decken uns in unserer Arbeit völlig ein», sagt der Präsident des Thurgauer Heimatschutzes, Uwe Moor. CHRISTOF LAMPART

 

DIESSENHOFEN. Dass die juristischen Streitigkeiten zugenommen hätten, sei nicht die Schuld des Heimatschutzes, denn «wir sind kein Verband, der unbedingt etwas juristisch durchbringen möchte», sagte Präsident Uwe Moor an der Jahresversammlung des Thurgauer Heimatschutzes, die am Samstag im Rathaus Diessenhofen stattfand.

Behördenverbindlich oder nicht

Doch momentan geht es ums Ganze: nämlich um die Frage, ob die Inventare der Kantonalen Denkmalpflege behördenverbindlich seien oder nicht. Moor forderte die Gemeinden dazu auf, «ihre Hausaufgaben zu machen», sprich: die «Schutzpläne umzusetzen und somit klare Verhältnisse zu schaffen». Diese existierten nämlich bis heute nicht. Denn die Inventare galten bis dato nur als Rechtsgrundlage, nicht aber als rechtsverbindlich. «Früher sagte man: Auf der Grundlage der Inventare steigen wir in die Diskussion ein. Heute hört man von verschiedenen Gemeinden, dass sie an die Inventare rechtlich nicht gebunden seien», mokierte sich Moor. Er forderte die Gemeindebehörden – wo noch nicht geschehen – dazu auf, sich vertieft mit den geschützten Objekten auseinanderzusetzen. Allerdings habe er eine Tendenz ausgemacht, dass viele Gemeinden sich mit der Verabschiedung eines aktuellen Schutzplanes schwer tun würden. Denn der Heimatschutz könne sich zu einem neu verabschiedeten Schutzplan äussern und gegen Entscheide, die gewisse Objekte schutzmässig unbegründet herunterstuften, Einsprache erheben.

Der negative Gipfel der aus Sicht des Thurgauer Heimatschutzes unerfreulichen Entwicklung seien die Geschehnisse in Braunau. Dort wurde die alte Käserei an der Dorfstrasse ohne Anzeige an den Heimatschutz abgebrochen, obwohl sie sich immer noch im Schutzplan der Gemeinde befindet. «Hier hat eine Gemeindebehörde ganz bewusst das Natur- und Heimatschutzgesetz umgangen und sogar angegriffen. Und das können wir uns nicht bieten lassen, weshalb wir gegen Unbekannt geklagt haben. Da läuft jetzt das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft.»

Uwe Moor machte unmissverständlich klar, dass für ihn dieses Verhalten der Gemeindebehörde «der erste Schritt zur Abschaffung des Natur- und Heimatschutzgesetzes» darstelle. «Wenn ein Gemeindepräsident unser Natur- und Heimatschutzgesetz angreift und es als ungültig betrachtet, dann müssen wir einfach reagieren», sagte Moor.

Finanzen schrumpfen

Der Heimatschutz will sich jedoch nicht nur auf den Schutz der alten Bausubstanz beschränken. Heute gebe es schon viele Bauten aus der Nachkriegszeit, welche eines erhöhten Schutzes würdig seien. «Für die Denkmalpflege ist dies ein neues Gebiet, mit dem wir uns zukünftig noch intensiver beschäftigen werden», sagte Moor.

Saniert werden müssen jedoch nicht nur diverse schützenswerten Bauten, sondern auch die Finanzen des Thurgauer Heimatschutzes. Man sei «kein reicher Verein mehr» und finanziere sich vor allem durch Rücklagen, den Schoggitaler-Verkauf und durch Mitgliederbeiträge. Legate, welche früher häufiger waren, gebe es heute kaum mehr. Ein Abbau der Leistungen sei zwar diskutiert, aber auch wieder verworfen worden. «Wir müssen eine Aktion starten, um wieder mehr Geld einzunehmen», machte der Präsident des Thurgauer Heimatschutzes deutlich.