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Alle sollen Musik lernen dürfen

Dienstag, 4. September 2012

Mit einer Konzertbühne auf Rädern warben am Samstag Weinfelder Musiklehrer für den Musikförderungsartikel, über den am 23. September abgestimmt wird.

CHRISTOF LAMPART

WEINFELDEN. Es war eine Medienkonferenz der eher ungewöhnlichen Art, wurde auf ihr doch hauptsächlich musiziert. Und auch Andreas Schweizer, in Personalunion Leiter der Jugendmusikschule Weinfelden und Präsident des Verbandes Musikschulen Thurgau, nahm am frühen Samstagnachmittag kein Blatt vor dem Mund, während er vor dem Eingang zum Coop Weinfelden Fruchtgummis in Instrumentenform und Abstimmungs-Flyer an Passanten verteilte.

Selbstverständlich in Schule

«Wir wollen, dass das Singen und Musizieren ein ganz selbstverständlicher Teil im Schulunterricht wird. Es geht meiner Meinung nach nicht an, dass man in der Lehrerausbildung die Musik abwählen kann. Musik ist für mich ein genau so zentraler und wichtiger Teil im Leben wie beispielsweise der Sport», stellte Schweizer klar.

Und genau das – nämlich vor allem eine schulische Förderung durch den Bund und die Kantone, wie sie schon seit längerem der Sport geniesst – strebt der neue Verfassungsartikel an. Konkret soll das so aussehen: Die Kantone, welche nach wie vor das Bildungsmonopol im Bereich Volksschule haben, sind bestrebt, eine Harmonisierung der Musikunterrichtsziele zu erreichen, wie sie im zur Abstimmung gelangenden, neuen Artikel 67a formuliert sind. Erst wenn die Harmonisierungsbemühungen der Kantone nicht fruchten sollten, ist der Bund angehalten, die notwendigen Vorschriften zur Umsetzung zu erlassen.

Förderung der Begabten

Andreas Schweizer zeigte sich des weiteren davon überzeugt, dass «alle Kinder ein Recht auf musikalische Bildung haben» und es deshalb «allen Kindern möglich sein sollte, auf freiwilliger Basis eine Musikschule zu besuchen». Darüber hinaus setzt der Verfassungsartikel, sollte das Schweizer Volk am 23. September an der Urne Ja sagen, nicht nur bei der Verbreiterung der Basis, sondern auch bei der Begabtenförderung an.

So soll der Bund unter Mitwirkung der Kantone Grundsätze für den Zugang der Jugend zum Musizieren und die Förderung musikalisch Begabter festlegen. «Ich bin mit Sicherheit nicht als einziger der Meinung, dass musikalisch Begabte die gleichen Chancen haben sollten wie ihre sportbegabten Kolleginnen und Kollegen», so Schweizer.